Dämmung fördern in Bayern 2026
Für die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke gibt es in Bayern aktuell 5 relevante Förderwege, davon 3 direkte Zuschüsse bzw. Steuervorteile. Die wichtigsten Programme kommen vom Bund (KfW, BAFA) und gelten bundesweit — dazu kommen Landesprogramme über die Förderbank des Landes. Wichtig: Fast alle Zuschüsse müssen vor der Auftragsvergabe beantragt werden.
Welche dieser Förderungen passen zu deinem Gebäude?
Kostenlosen Förder-Check starten (2 Min.)BAFA BEG EM – Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen)
15 % Zuschuss, mit iSFP-Bonus 20 %
förderfähige Kosten bis 30.000 €/Jahr und Wohneinheit (mit iSFP 60.000 €)
Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung von Dach, Fassade und Keller, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz.
- Wichtig: Förderung immer VOR der Auftragsvergabe beantragen — nachträgliche Anträge sind in der Regel ausgeschlossen.
- +5 % iSFP-Bonus (also insgesamt 20 %) möglich, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist — siehe geförderte Energieberatung.
Energieberatung Wohngebäude (iSFP)
50 % Zuschuss zum Beratungshonorar
max. 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab 3 Wohneinheiten, WEG zusätzlich +250 € für Vorstellung in der Eigentümerversammlung)
Geförderte Vor-Ort-Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP). Der iSFP zeigt die sinnvollste Sanierungs-Reihenfolge und schaltet bei späteren Maßnahmen den +5 %-iSFP-Bonus frei.
- Der beste erste Schritt fast jeder Sanierung: lohnt sich fast immer, bevor Einzelmaßnahmen beauftragt werden.
- Beratung nur durch gelistete Energieeffizienz-Experten (energie-effizienz-experten.de).
Steuerbonus für energetische Sanierung (§ 35c EStG)
20 % der Kosten, verteilt über 3 Jahre
max. 40.000 € Steuerermäßigung je Objekt
Alternative zu den Zuschüssen: 20 % der Sanierungskosten werden über 3 Jahre direkt von der Einkommensteuer abgezogen — ohne Antrag vor Baubeginn, einfach über die Steuererklärung.
- Nicht mit KfW-/BAFA-Förderung für dieselbe Maßnahme kombinierbar — entweder Zuschuss ODER Steuerbonus.
- Gebäude muss älter als 10 Jahre sein und selbst bewohnt werden.
KfW 358/359 – Ergänzungskredit
Kredit ab 0,01 % eff. Jahreszins (358, Einkommen bis 90.000 €) bzw. marktüblich 3–4 % (359)
bis 120.000 € je Wohneinheit, Laufzeit 4–35 Jahre
Zinsgünstiger Kredit zur Finanzierung des Eigenanteils, wenn du bereits eine Zuschusszusage (Heizungsförderung oder BAFA-Einzelmaßnahme) hast. KfW 358 für Selbstnutzer, KfW 359 für Vermieter/Unternehmen ohne Einkommensgrenze.
- Nur in Kombination mit einer bestehenden Zuschusszusage (KfW 458 oder BAFA BEG EM).
- KfW 358: Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen bis 90.000 €/Jahr. KfW 359: Vermieter, Unternehmen, Selbstständige oder Privatpersonen ohne Einkommensgrenze.
Landesförderung Bayern
je nach Landesprogramm
Zusätzlich zur Bundesförderung bietet Bayern oft eigene Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für Sanierung, Heizung und Photovoltaik an — teils kombinierbar mit KfW/BAFA. Aktuelle Programme findest du bei der BayernLabo / LfA Förderbank Bayern.
- Auch viele Städte und Gemeinden fördern zusätzlich — ein Blick auf die Website deiner Kommune lohnt sich.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich die Landesförderung in Bayern?
Für Landesprogramme in Bayern ist die BayernLabo / LfA Förderbank Bayern zuständig — dort laufen Antrag und Bewilligung. Die Bundesprogramme sind davon unabhängig: Die Heizungsförderung beantragst du direkt bei der KfW, Zuschüsse für Dämmung und Fenster beim BAFA. Beides lässt sich in vielen Fällen kombinieren.
Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?
Oft ja — viele Landesprogramme in Bayern sind mit KfW- und BAFA-Zuschüssen kombinierbar, solange die Gesamtförderung die zulässigen Höchstgrenzen nicht übersteigt. Die Details regelt das jeweilige Landesprogramm.
Was ist der häufigste Fehler?
Erst den Handwerker beauftragen und dann die Förderung beantragen — in dieser Reihenfolge verfällt der Anspruch in der Regel. Immer zuerst den Antrag stellen (bzw. den Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen).
Sind diese Angaben verbindlich?
Nein — dies ist eine unverbindliche Übersicht. Verbindlich sind allein die offiziellen Programmbedingungen der Fördergeber, die wir bei jedem Programm verlinken, damit sich jede Angabe direkt an der Quelle nachprüfen lässt.
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