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Dämmung fördern in Baden-Württemberg 2026

Für die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke gibt es in Baden-Württemberg aktuell 5 relevante Förderwege, davon 3 direkte Zuschüsse bzw. Steuervorteile. Die wichtigsten Programme kommen vom Bund (KfW, BAFA) und gelten bundesweit — dazu kommen Landesprogramme über die Förderbank des Landes. Wichtig: Fast alle Zuschüsse müssen vor der Auftragsvergabe beantragt werden.

Welche dieser Förderungen passen zu deinem Gebäude?

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BAFA

BAFA BEG EM – Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen)

15 % Zuschuss, mit iSFP-Bonus 20 %

förderfähige Kosten bis 30.000 €/Jahr und Wohneinheit (mit iSFP 60.000 €)

Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung von Dach, Fassade und Keller, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz.

  • Wichtig: Förderung immer VOR der Auftragsvergabe beantragen — nachträgliche Anträge sind in der Regel ausgeschlossen.
  • +5 % iSFP-Bonus (also insgesamt 20 %) möglich, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist — siehe geförderte Energieberatung.
Zur offiziellen Quelle: BAFA – Sanierung Wohngebäude
BAFA

Energieberatung Wohngebäude (iSFP)

50 % Zuschuss zum Beratungshonorar

max. 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab 3 Wohneinheiten, WEG zusätzlich +250 € für Vorstellung in der Eigentümerversammlung)

Geförderte Vor-Ort-Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP). Der iSFP zeigt die sinnvollste Sanierungs-Reihenfolge und schaltet bei späteren Maßnahmen den +5 %-iSFP-Bonus frei.

  • Der beste erste Schritt fast jeder Sanierung: lohnt sich fast immer, bevor Einzelmaßnahmen beauftragt werden.
  • Beratung nur durch gelistete Energieeffizienz-Experten (energie-effizienz-experten.de).
Zur offiziellen Quelle: BAFA – Energieberatung Wohngebäude
Finanzamt

Steuerbonus für energetische Sanierung (§ 35c EStG)

20 % der Kosten, verteilt über 3 Jahre

max. 40.000 € Steuerermäßigung je Objekt

Alternative zu den Zuschüssen: 20 % der Sanierungskosten werden über 3 Jahre direkt von der Einkommensteuer abgezogen — ohne Antrag vor Baubeginn, einfach über die Steuererklärung.

  • Nicht mit KfW-/BAFA-Förderung für dieselbe Maßnahme kombinierbar — entweder Zuschuss ODER Steuerbonus.
  • Gebäude muss älter als 10 Jahre sein und selbst bewohnt werden.
Zur offiziellen Quelle: § 35c EStG
KfW

KfW 358/359 – Ergänzungskredit

Kredit ab 0,01 % eff. Jahreszins (358, Einkommen bis 90.000 €) bzw. marktüblich 3–4 % (359)

bis 120.000 € je Wohneinheit, Laufzeit 4–35 Jahre

Zinsgünstiger Kredit zur Finanzierung des Eigenanteils, wenn du bereits eine Zuschusszusage (Heizungsförderung oder BAFA-Einzelmaßnahme) hast. KfW 358 für Selbstnutzer, KfW 359 für Vermieter/Unternehmen ohne Einkommensgrenze.

  • Nur in Kombination mit einer bestehenden Zuschusszusage (KfW 458 oder BAFA BEG EM).
  • KfW 358: Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen bis 90.000 €/Jahr. KfW 359: Vermieter, Unternehmen, Selbstständige oder Privatpersonen ohne Einkommensgrenze.
Zur offiziellen Quelle: KfW – Produkt 358/359
Land

L-Bank BW – Zusatzfinanzierung Energieeffizienz

zinsgünstiges Darlehen + iSFP-Tilgungszuschuss (zusätzlicher Schuldenerlass)

Zinsgünstige Landes-Finanzierung der L-Bank für die energetische Modernisierung, kombinierbar mit KfW/BEG — mit iSFP-Tilgungszuschuss (zusätzlicher Schuldenerlass auf das Darlehen).

  • Kombinierbar mit KfW/BEG-Förderung; Antrag über die Hausbank bzw. L-Bank.
  • Der iSFP-Tilgungszuschuss setzt einen individuellen Sanierungsfahrplan voraus.
Zur offiziellen Quelle: L-Bank – Zusatzfinanzierung Energieeffizienz

Häufige Fragen

Wo beantrage ich die Landesförderung in Baden-Württemberg?

Für Landesprogramme in Baden-Württemberg ist die L-Bank zuständig — dort laufen Antrag und Bewilligung. Die Bundesprogramme sind davon unabhängig: Die Heizungsförderung beantragst du direkt bei der KfW, Zuschüsse für Dämmung und Fenster beim BAFA. Beides lässt sich in vielen Fällen kombinieren.

Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?

Oft ja — viele Landesprogramme in Baden-Württemberg sind mit KfW- und BAFA-Zuschüssen kombinierbar, solange die Gesamtförderung die zulässigen Höchstgrenzen nicht übersteigt. Die Details regelt das jeweilige Landesprogramm.

Was ist der häufigste Fehler?

Erst den Handwerker beauftragen und dann die Förderung beantragen — in dieser Reihenfolge verfällt der Anspruch in der Regel. Immer zuerst den Antrag stellen (bzw. den Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen).

Sind diese Angaben verbindlich?

Nein — dies ist eine unverbindliche Übersicht. Verbindlich sind allein die offiziellen Programmbedingungen der Fördergeber, die wir bei jedem Programm verlinken, damit sich jede Angabe direkt an der Quelle nachprüfen lässt.

Mehr im Ratgeber

Dämmung (Dach, Fassade, Keller) in anderen Bundesländern

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