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Photovoltaik-Förderung in Nordrhein-Westfalen 2026

Für Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher gibt es in Nordrhein-Westfalen aktuell 4 relevante Förderwege. Die wichtigsten Programme kommen vom Bund (KfW, BAFA) und gelten bundesweit — dazu kommen Landesprogramme über die Förderbank des Landes. Wichtig: Fast alle Zuschüsse müssen vor der Auftragsvergabe beantragt werden.

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KfW

KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard (Photovoltaik)

zinsgünstiger Kredit (kein Zuschuss)

Zinsgünstiger Kredit für Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher — die Standard-Finanzierung, wenn kein Eigenkapital eingesetzt werden soll.

  • Antrag über die Hausbank, vor Vorhabensbeginn.
  • Oft günstiger als klassische Ratenkredite — Konditionen mit der Bank vergleichen.
Zur offiziellen Quelle: KfW – Produkt 270
Finanzamt

0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik

19 % Ersparnis gegenüber regulärer MwSt., automatisch

Beim Kauf privater PV-Anlagen bis 30 kWp (inkl. Speicher und Installation) fallen 0 % Umsatzsteuer an — der Rabatt steckt automatisch im Angebotspreis.

  • Kein Antrag nötig — gilt automatisch beim Kauf (§ 12 Abs. 3 UStG).
Zur offiziellen Quelle: § 12 Abs. 3 UStG
EEG

EEG-Einspeisevergütung

gesetzliche Vergütung je eingespeister kWh, 20 Jahre garantiert

Für eingespeisten Solarstrom gibt es eine gesetzlich garantierte Vergütung über 20 Jahre. Die Sätze werden regelmäßig angepasst — den aktuellen Satz zeigt die Bundesnetzagentur.

  • Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister ist Pflicht.
  • Aktuelle Vergütungssätze: Website der Bundesnetzagentur.
Zur offiziellen Quelle: Bundesnetzagentur – EEG-Förderung
Land

Landesförderung Nordrhein-Westfalen

je nach Landesprogramm

Zusätzlich zur Bundesförderung bietet Nordrhein-Westfalen oft eigene Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für Sanierung, Heizung und Photovoltaik an — teils kombinierbar mit KfW/BAFA. Aktuelle Programme findest du bei der NRW.BANK.

  • Auch viele Städte und Gemeinden fördern zusätzlich — ein Blick auf die Website deiner Kommune lohnt sich.
Zur offiziellen Quelle: NRW.BANK

Häufige Fragen

Wo beantrage ich die Landesförderung in Nordrhein-Westfalen?

Für Landesprogramme in Nordrhein-Westfalen ist die NRW.BANK zuständig — dort laufen Antrag und Bewilligung. Die Bundesprogramme sind davon unabhängig: Die Heizungsförderung beantragst du direkt bei der KfW, Zuschüsse für Dämmung und Fenster beim BAFA. Beides lässt sich in vielen Fällen kombinieren.

Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?

Oft ja — viele Landesprogramme in Nordrhein-Westfalen sind mit KfW- und BAFA-Zuschüssen kombinierbar, solange die Gesamtförderung die zulässigen Höchstgrenzen nicht übersteigt. Die Details regelt das jeweilige Landesprogramm.

Was ist der häufigste Fehler?

Erst den Handwerker beauftragen und dann die Förderung beantragen — in dieser Reihenfolge verfällt der Anspruch in der Regel. Immer zuerst den Antrag stellen (bzw. den Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen).

Sind diese Angaben verbindlich?

Nein — dies ist eine unverbindliche Übersicht. Verbindlich sind allein die offiziellen Programmbedingungen der Fördergeber, die wir bei jedem Programm verlinken, damit sich jede Angabe direkt an der Quelle nachprüfen lässt.

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