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Wärmepumpe & Heizungsförderung in Niedersachsen 2026

Für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen gegen Wärmepumpe, Biomasse oder Wärmenetz-Anschluss gibt es in Niedersachsen aktuell 5 relevante Förderwege, davon 3 direkte Zuschüsse bzw. Steuervorteile. Die wichtigsten Programme kommen vom Bund (KfW, BAFA) und gelten bundesweit — dazu kommen Landesprogramme über die Förderbank des Landes. Wichtig: Fast alle Zuschüsse müssen vor der Auftragsvergabe beantragt werden.

Welche dieser Förderungen passen zu deinem Gebäude?

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KfW

KfW 458 – Heizungsförderung für Wohngebäude

30–70 % Zuschuss

bis 21.000 € (bei 30.000 € förderfähigen Kosten, erste Wohneinheit)

Der zentrale Zuschuss für den Tausch alter Heizungen gegen Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Anschluss an ein Wärmenetz. Mehrere Boni sind kombinierbar.

  • Wichtig: Förderung immer VOR der Auftragsvergabe beantragen — nachträgliche Anträge sind in der Regel ausgeschlossen.
  • Zusätzlich möglich: +5 % Effizienz-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme-/Wasserquelle.
Zur offiziellen Quelle: KfW – Produkt 458
BAFA

Energieberatung Wohngebäude (iSFP)

50 % Zuschuss zum Beratungshonorar

max. 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab 3 Wohneinheiten, WEG zusätzlich +250 € für Vorstellung in der Eigentümerversammlung)

Geförderte Vor-Ort-Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP). Der iSFP zeigt die sinnvollste Sanierungs-Reihenfolge und schaltet bei späteren Maßnahmen den +5 %-iSFP-Bonus frei.

  • Der beste erste Schritt fast jeder Sanierung: lohnt sich fast immer, bevor Einzelmaßnahmen beauftragt werden.
  • Beratung nur durch gelistete Energieeffizienz-Experten (energie-effizienz-experten.de).
Zur offiziellen Quelle: BAFA – Energieberatung Wohngebäude
Finanzamt

Steuerbonus für energetische Sanierung (§ 35c EStG)

20 % der Kosten, verteilt über 3 Jahre

max. 40.000 € Steuerermäßigung je Objekt

Alternative zu den Zuschüssen: 20 % der Sanierungskosten werden über 3 Jahre direkt von der Einkommensteuer abgezogen — ohne Antrag vor Baubeginn, einfach über die Steuererklärung.

  • Nicht mit KfW-/BAFA-Förderung für dieselbe Maßnahme kombinierbar — entweder Zuschuss ODER Steuerbonus.
  • Gebäude muss älter als 10 Jahre sein und selbst bewohnt werden.
Zur offiziellen Quelle: § 35c EStG
KfW

KfW 358/359 – Ergänzungskredit

Kredit ab 0,01 % eff. Jahreszins (358, Einkommen bis 90.000 €) bzw. marktüblich 3–4 % (359)

bis 120.000 € je Wohneinheit, Laufzeit 4–35 Jahre

Zinsgünstiger Kredit zur Finanzierung des Eigenanteils, wenn du bereits eine Zuschusszusage (Heizungsförderung oder BAFA-Einzelmaßnahme) hast. KfW 358 für Selbstnutzer, KfW 359 für Vermieter/Unternehmen ohne Einkommensgrenze.

  • Nur in Kombination mit einer bestehenden Zuschusszusage (KfW 458 oder BAFA BEG EM).
  • KfW 358: Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen bis 90.000 €/Jahr. KfW 359: Vermieter, Unternehmen, Selbstständige oder Privatpersonen ohne Einkommensgrenze.
Zur offiziellen Quelle: KfW – Produkt 358/359
Land

Landesförderung Niedersachsen

je nach Landesprogramm

Zusätzlich zur Bundesförderung bietet Niedersachsen oft eigene Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für Sanierung, Heizung und Photovoltaik an — teils kombinierbar mit KfW/BAFA. Aktuelle Programme findest du bei der NBank Niedersachsen.

  • Auch viele Städte und Gemeinden fördern zusätzlich — ein Blick auf die Website deiner Kommune lohnt sich.
Zur offiziellen Quelle: NBank Niedersachsen

Häufige Fragen

Wo beantrage ich die Landesförderung in Niedersachsen?

Für Landesprogramme in Niedersachsen ist die NBank Niedersachsen zuständig — dort laufen Antrag und Bewilligung. Die Bundesprogramme sind davon unabhängig: Die Heizungsförderung beantragst du direkt bei der KfW, Zuschüsse für Dämmung und Fenster beim BAFA. Beides lässt sich in vielen Fällen kombinieren.

Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?

Oft ja — viele Landesprogramme in Niedersachsen sind mit KfW- und BAFA-Zuschüssen kombinierbar, solange die Gesamtförderung die zulässigen Höchstgrenzen nicht übersteigt. Die Details regelt das jeweilige Landesprogramm.

Was ist der häufigste Fehler?

Erst den Handwerker beauftragen und dann die Förderung beantragen — in dieser Reihenfolge verfällt der Anspruch in der Regel. Immer zuerst den Antrag stellen (bzw. den Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen).

Sind diese Angaben verbindlich?

Nein — dies ist eine unverbindliche Übersicht. Verbindlich sind allein die offiziellen Programmbedingungen der Fördergeber, die wir bei jedem Programm verlinken, damit sich jede Angabe direkt an der Quelle nachprüfen lässt.

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