Stand: Juli 2026
Wärmepumpe fördern lassen 2026: So beantragst du den Zuschuss richtig
Eine Wärmepumpe ist aktuell die am stärksten geförderte Heizungsart in Deutschland. Über die KfW-Heizungsförderung (Produkt 458) sind je nach persönlicher Situation bis zu 70 % Zuschuss möglich. Wie sich das zusammensetzt und worauf es bei der Beantragung ankommt, zeigt dieser Überblick.
So setzt sich der Fördersatz zusammen
- 30 % Basisförderung — steht grundsätzlich allen offen, auch Vermietern.
- +20 % Klimageschwindigkeits-Bonus — für Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung bzw. eine über 20 Jahre alte Gasheizung austauschen.
- +30 % Einkommens-Bonus — für Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 € im Jahr.
- +5 % Effizienz-Bonus — für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme-/Wasserquelle.
Die Boni sind kombinierbar, insgesamt ist der Fördersatz aber auf 70 % gedeckelt. Der maximale Zuschuss liegt bei 21.000 € (bezogen auf 30.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit).
So läufst du den Antrag Schritt für Schritt
- Prüfen, welche Boni auf deine Situation zutreffen (Eigennutzung, Einkommen, aktuelle Heizung) — der Förder-Check macht das in 2 Minuten.
- Förderantrag bei der KfW stellen — bevor ein Vertrag mit dem Fachbetrieb unterschrieben wird.
- Zusage der KfW abwarten.
- Erst danach: Handwerker beauftragen und Einbau durchführen lassen.
- Nach Abschluss: Verwendungsnachweis einreichen, Zuschuss wird ausgezahlt.
Worauf noch zu achten ist
Seit 2026 gelten für Luft-Wärmepumpen strengere Schallschutz-Anforderungen (mindestens 10 dB unter dem EU-Ökodesign-Grenzwert) — das sollte bei der Auswahl des Geräts mit dem Fachbetrieb besprochen werden. Eine geförderte Energieberatung (iSFP) vor der Entscheidung lohnt sich häufig, weil sie außerdem bei späteren Maßnahmen einen zusätzlichen 5-%-Bonus freischalten kann.
Willst du wissen, welcher Fördersatz konkret für dich gilt?
Kostenlosen Förder-Check startenHäufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe maximal?
Maximal 70 % der förderfähigen Kosten über die KfW-Heizungsförderung (Produkt 458) — zusammengesetzt aus 30 % Basisförderung plus Boni. Der Höchstbetrag liegt bei 21.000 € (bezogen auf 30.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit).
Muss ich die Wärmepumpe selbst bewohnen, um die Boni zu bekommen?
Für den Klimageschwindigkeits-Bonus und den Einkommens-Bonus ja — beide setzen Eigennutzung voraus. Die Basisförderung von 30 % steht auch Vermietern offen.
Kann ich den Antrag stellen, nachdem ich den Handwerker beauftragt habe?
Nein — das ist der häufigste und teuerste Fehler. Der Förderantrag muss vor Vertragsschluss mit dem Fachbetrieb gestellt werden (oder der Vertrag steht unter einer aufschiebenden Bedingung). Danach beauftragt, verfällt der Anspruch in der Regel.
Unverbindliche Erstinformation, keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind allein die offiziellen Programmbedingungen der KfW – Produkt 458.